|
Immobilien-ABC
Ankaufsrecht Recht, einen Gegenstand innerhalb einer bestimmten Zeit zu einem bestimmten Preis und unter bestimmten Bedingungen zu erwerben. Das Ankaufsrecht ist - im Gegensatz zum Vorkaufsrecht - gesetzlich nicht geregelt. Kann durch Vermerkung im Grundbuch gesichert werden.
Annuität Ist die jährliche Gesamtleistung auf eine Kapitalschuld, die sich aus Zins- und Tilgungsbeträgen zusammensetzt.
Außenbereich Der Außenbereich umfasst die Gebiete außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Auflassung Ist die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers (§925 BGB).
Auflassungsvormerkung Zur Sicherung von schuldrechtlichen Ansprüchen auf im Grundbuch eingetragene Rechtsänderungen kann im Grundbuch eine Vormerkung eingetragen werden.
Aufteilungsplan Bei der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum ist dem Grundbuchamt zusammen mit der Eintragungsbewilligung ein Aufteilungsplan einzureichen.
Bauerwartungsland Als Bauerwartungsland werden Grundstücke bezeichnet, für die kein Bebauungsplan aufgestellt ist, mit deren Festsetzung als Bauland aber gerechnet werden kann.
Baugebiet Die Darstellung der für die Bebauung vorgesehenen Flächen im Bebauungsplan.
Bauleitplan s. Flächennutzungsplan
Baulinie Eine Baulinie kan zur vorderen, seitlichen und rückwärtigen Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche verwendet werden.
Baumassenzahl (BMZ) Gibt an, wie viel m³ (cbm) Baumasse je m² Grundstücksfläche zulässig sind.
Baunutzungsverordnung Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke.
Bauweise Im Bebauungsplan ist die Bauweise als offene oder geschlossene Bauweise festzusetzen. Offene Bauweise - Gebäude mit seitlichem Grenzabstand mit einer Länge von höchstens 50 m. Geschlossene Bauweise - Gebäude ohne seitliche Grenzabstände.
Bebauungsplan Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, kann jedoch bei zwingenden Gründen vor diesem aufgestellt werden.
Erbbaurecht Veräußerliches und vererbbares Recht, auf oder unter fremdem Grund und Boden in Bauwerk zu haben. Bestimmte Zeit, oft 99 Jahre. Nach Ablauf der bestimmten Zeit erlischt das Erbbaurecht. Für das Bauwerk hat der Grundeigentümer dem Berechtigten eine Entschädigung zu zahlen (nur erste Rangstelle im Grundbuch).
Erschließung Alle baulichen Maßnahmen, die die bauliche Nutzung betreffen.
Ersitzung Wer ein Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz hab ohne Eigentümer im Grundbuch zu sein, kann den Eigentümer im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausschließen lassen (nur wenn Eigentümer verstorben oder verschollen ist).
Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan, der für das Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung darstellen soll.
Flur Katastertechnische Bezeichnung für ein abgegrenztes Gebiet. Mehrere Fluren bilden eine Gemarkung.
Flurkarte Die Flurkarte ist die amtliche Bezeichnung der Katasterkarte. Die Flurkarte wird vom Katasteramt nach den bei der Vermessung gefertigten Unterlagen hergestellt.
Gemarkung Die Gemarkung (Grundbuchbezirk) umfasst mehrere Fluren.
Gemeinschaftseigentum Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören das Grundstück, die erforderlichen Teile für Bestand und Sicherheit des Hauses (z.B. Dach und tragende Wände), die dem gemeinschaftlichen Gebrauch des Hauses dienenden Anlagen und Einrichtungen (z.B. Treppenhaus und Trockenboden) und die Fassade des Hauses.
Gesamthandseigentum Das Eigentum an der Sache steht den Gesamthändern gemeinschaftlich zu. Jeder ist Eigentümer der ganzen Sache, beschränkt durch das Eigentum der übrigen Gesamthänder. Eine Verfügung eines einzelnen über seinen Anteil ist nicht möglich.
Gesamthypothek Bei der Gesamthypothek haften mehrere Grundstücke desselben oder mehrere Eigentümer für die gleiche Forderung.
Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel m² Geschossfläche je m² Grundstücksfläche zulässig sind.
Grundbuch Ein vom Grundbuchamt geführtes Register, aus dem die Rechtsverhältnisse an Grundstücken ersichtlich sind.
Grundbuchauszug ist eine Abschrift des Grundbuchblattes.
Grundbuchblatt Für jedes Grundstück ist im Grundbuch ein besonderes Grundbuchblatt anzulegen.
Grundbuchrecht Das Grundbuchrecht regelt die formelle Seite des Grundstücksrechts
Grunderwerbsteuer Gegenstand der Grunderwerbsteuer sind Eigentumsveränderungen an bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Sie beträgt 3,50 % des Kaufpreises.
Grundflächenzahl (GRZ) Gibt an, wie viel m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche zulässig sind.
Grundschuld Belastung eines Grundstücks zu Gunsten dessen, an den aus dem Grundstück eine bestimmte Geldsumme zu zahlen ist. Im Gegensatz zur Hypothek setzt die Grundschuld keine zu sichernde Forderung voraus.
Grundsteuer Die Grundsteuer wird durch Anwendung eines Tausendsatzes (Steuermesszahl) auf den jeweils maßgebenden Einheitswert durch das zuständige Finanzamt errechnet (Steuermeßbetrag). Auf den Steuermeßbetrag wird von der Gemeinde ein Hebesatz angewendet und so die zu entrichtende Grundsteuer ermittelt.
Hochhaus Gebäude mit mehr als 22 Meter über der natürlichen Geländeoberfläche.
Hypothek Belastung eines Grundstücks zu Gunsten dessen, an den aus dem Grundstück eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung einer bestehenden Forderung aus dem belasteten Gegenstand zu zahlen ist. Immobilienfonds: Vermögen, das gegen Ausgabe von Anteilscheinen zum Zweck der gemeinschaftlichen Kapitalanlage verwaltet wird. Offene Fonds: Höhe des Fondskapitals ist nicht von vornherein begrenzt. Geschlossene Fonds: Höhe des Fondskapitals ist von vornherein begrenzt.
Instandhaltungsrücklage Das Wohnungseigentumsgesetz sieht im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung die Bildung einer Instandhaltungsrücklage vor. Sie dient dazu, Reparaturen sowie erforderlich werdende Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum (nicht am Sondereigentum) zu bestreiten. Ihre Höhe ist von der Eigentümerversammlung zu beschließen und kann sich im Laufe der Jahre entsprechend verändern. Der in der Teilungserklärung zunächst vorgeschriebene Betrag entspricht den Instandhaltungsrücklagen, wie sie üblicherweise in den Jahreswirtschaftsplänen von Wohnungseigentümergemeinschaften vorzufinden sind. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage sagt nichts über die tatsächlichen Instandhaltungskosten aus, die anfallen können. Die müssen gegebenenfalls durch Sonderumlagen von allen Eigentümern erbracht werden, wobei die im Jahr tatsächlich angefallenen Reparaturausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Die Bildung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage ist nicht nur rechtlich unverzichtbar; rechtzeitig durchgeführte Reparaturen und eine ständige Pflege des Gemeinschaftseigentums dienen überdies der Werterhaltung der erworbenen Immobilie.
Lageplan Bestandteil der Bauvorlage, aus dem die Lage und die Grenzen des Grundstücks und des geplanten Gebäudes ersichtlich ist.
Maklergebühr siehe Kaufpreisnebenkosten
Mietpreisbindung Der Vermieter ist auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, keine höhere als die nach den mietpreisrechtlichen Bestimmungen zulässige Miete zu fordern.
Mietvertrag Vertrag zur Übelassung einer beweglichen und unbeweglichen Sache zum Gebrauch gegen Entgelt.
Miteigentum Das Eigentum an einer Sache steht mehreren Eigentümern gemeinschaftlich nach Bruchteilen zu (keine reale Teilung der Sache).
Miteigentumsanteil Die Miteigentumsanteile zeigen, wie viel Ihnen neben dem Sondereigentum anteilig vom gemeinschaftlichen Eigentum (also z.B. vom Grundstück) gehört. Die Miteigentumsanteile stehen in der Regel im Verhältnis zur Größe der einzelnen Wohnungen einer Eigentümergemeinschaft.
Nießbrauch ist das Recht, sämtliche Nutzung eines im Eigentums eines anderen stehenden Gegenstandes zu ziehen.
Notarkosten Die Notarkosten werden fällig für die Beurkundung sowie die Nebenleistungen (Grundbucheintragung, Finanzierungsabwicklung, usw.) Sie belaufen sich auf ca. 1,5 %.
Notweg Ist der Weg über ein fremdes Grundstück zur ordnungsgemäßen Benutzung des Grundstücks. Der Notweg muss vom Eigentümer des fremden Grundstücks gesetzlich geduldet werden. Er ist dafür durch eine Geldrente zu entschädigen.
Pachtvertrag Vertrag zur Überlassung einer Sache oder eines Rechts zum Gebrauch gegen Entgelt.
Planungshoheit Die Planungshoheit für die Bauleitplanung liegt bei den einzelnen Gemeinden. Die Gemeinde ist verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen.
Räumungsklage Klage des Vermieters auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung durch den Mieter.
Sondereigentum Zum Sondereigentum zählt die angeschlossene Wohnung, eventuell Keller oder Mansarde, Wände, Decken, Installationen etc. gehören insoweit zum Sondereigentum, als sie verändert, eingefügt oder beseitigt werden können, ohne dass das Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers beinträchtigt wird.
|