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Kosten beim Bankwechsel
Der bequemste Weg bei Ablauf einer Zinsbindung ist es, die von der bestehenden Bank angebotene Anschlussfinanzierung (die so genannte Prolongation) zu unterzeichnen. Dieser Weg ist jedoch zugleich fast immer der teuerste, weil die Bank diese Bequemlichkeit mit überteuerten Konditionen ausnutzt.
Tipp: Gehen Sie bei der Entscheidung für eine Anschlussfinanzierung genauso vor, wie bei einer neuen Finanzierung: Vergleichen Sie verschiedene Angebote. Finden Sie ein günstigeres Angebot, sollten Sie einen Bankwechsel vornehmen.
Dafür müssen lediglich die Grundschulden neu eingetragen werden. Die Löschung und Eintragung ist die teuerste Variante und nur in 5 bis 10 Prozent aller Umschuldungen notwendig. Normalerweise genügt die kostengünstigere Abtretung der Grundschuld.
Im Beispiel sehen Sie eine vergleichende Musterberechnung zu den drei Alternativen. Die folgenden Berechnungen basieren darauf, eine Grundschuld in Höhe von 100.000 Euro auf den neuen Darlehensgeber zu übertragen. Dieser Betrag entspricht der zum Umschuldungszeitpunkt verbleibenden Restschuld.
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Löschung der alten und Eintragung einer neuen Grundschuld in Höhe von 100.000 Euro zu Gunsten des neuen Darlehensgebers
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Löschung
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Eintragung *
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Notargebühren inkl. MwSt.
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102,66 Euro
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480,24 Euro
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Grundbuchgebühren für Löschung und Neueintragung
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88,50 Euro
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258,75 Euro
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Zwischensumme
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191,16 Euro
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738,99 Euro
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Gesamtkosten
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930,15 Euro
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* Eintragung mit Erstellung eines Grundschuldbriefes
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Abtretung der Grundschuld in Höhe von 100.000 Euro an den neuen Darlehensgeber
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Abtretung *
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Notargebühren inkl. MwSt.
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360,18 Euro
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Grundbuchgebühren für Abtretung
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103,50 Euro
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Gesamtkosten
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463,68 Euro
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* Kosten bei Abwicklung der Abtretung über einen Notar. Alternativ kann die Abwicklung auch über die Bank bzw. den Eigentümer selbst erfolgen.
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Teilabtretung und Teillöschung der alten Grundschuld
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Hier wird unterstellt, dass die ursprüngliche Grundschuld in Höhe von 150.000 Euro ins Grundbuch eingetragen wurde. Für die Absicherung der Anschlussfinanzierung wird jedoch nur eine Grundschuld in Höhe von 100.000 Euro benötigt, die in Form einer Teilabtretung an den neuen Darlehensgeber übergeht. Ein nicht mehr benötigter Teil der alten Grundschuld in Höhe von 50.000 Euro kann folglich gelöscht werden.
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Teillöschung 50.000 Euro
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Teilabtretung * 100.000 Euro
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Notargebühren inkl. MwSt.
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76,56 Euro
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360,18 Euro
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Grundbuchgebühren für Teillöschung und Teilabtretung
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66,00 Euro
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103,50 Euro
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Zwischensumme
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142,56 Euro
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463,68 Euro
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Gesamtkosten
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606,24 Euro
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* Kosten bei Abwicklung der Abtretung über einen Notar. Alternativ kann die Abwicklung auch über die Bank bzw. den Eigentümer selbst erfolgen.
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