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Sie kaufen zum ersten mal eine ”neue” Immobilie: Wie Sie Risiken erkennen und ausschließen

Sie möchten ein neues Haus oder eine neue Wohnung kaufen? Sie möchten sich mit Details wie Grundstücksbeschaffung, Planung und Erstellung möglichst wenig beschäftigen? Auf den Punkt gebracht: Der Bauträger soll’s richten.

Wer so handelt, geht enorme Risiken ein. Im folgenden Beitrag können Sie nachlesen, was Sie beim Ersterwerb einer Immobilie im Vorfeld regeln sollten, damit das Traumhaus nicht zum Alptraum wird.

Eine Immobilie zum Festpreis

Hausbau

Was suchen Sie überhaupt für eine Immobilie? Ein Häuschen oder eine Wohnung von der Stange (Kauf einer Immobilie zum so genannten Festpreis)? Erst ein Grundstück, dann ein Haus, geplant von Ihrem Architekten, oder gefällt Ihnen ein Fertighaus besser? Oder eine Gebrauchtimmobilie (Kompromissimmobilie)? Wollen oder müssen Sie Ihr Zuhause modernisieren oder renovieren? Stehen Sie vor einer Erbschaft oder will man Ihnen so gar ein neues Heim schenken?

Jede der genannten Bau- und Erwerbsarten hat ihre Tücken. Und damit verbunden auch ihre Finanzierung. In diesem Beitrag geht es um den Ersterwerb einer Immobilie. Hierbei handelt es sich um den Erwerb eines neuen Hauses oder einer neuen Wohnung zum so genannten Festpreis. Dabei möchten Sie sich mit der Grundstücksbeschaffung, Planung und Erstellung möglichst wenig befassen. Auch möchten Sie hinsichtlich der Kostenkalkulation kein Risiko eingehen. Sie kaufen ein Haus oder eine Wohnung vom Bauträger.

Dabei kommt es Ihnen darauf an, dass Ihre Zahlungen an den Bauträger nicht zweckentfremdet werden und dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung qualitativ so hergestellt wird, wie es im Kaufvertrag und in der Baubeschreibung vereinbart wurde. Damit Sie diese Ziele erreichen, hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass derartige Kaufverträge nach den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) abgeschlossen werden. Die Makler- und Bauträgerverordnung dient ganz besonders dem Schutz des Immobilienerwerbers!

Dass dieser gesetzlich vorgeschriebene Erwerberschutz in der Bauträger-Branche bei einigen nicht sonderlich beliebt ist, erklärt sich von selbst. Denn diese Gilde möchte, überspitzt gesagt, am liebsten nach dem folgenden Motto handeln: Der Erwerber seines zukünftigen neuen Hauses oder seiner neuen Wohnung sollte bei der Unterzeichung des Kaufvertrages beim Notar gleich den gesamten Kaufpreis bar auf den Tisch legen. Gebaut wird dann so viel und so lange das Geld reicht oder noch vorhanden ist.

Die acht wichtigsten Punkte beim Ersterwerb der eigenen vier Wände ...weiter>>

 

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