HypoKontor Hans Dittmer

StartseiteRueckruf-ServiceEmail-Kontakt

Ihr Spezialist für Finanzierungen & Immobilien

Wohn-Riester

Das Eigenheim als Altersvorsorge

Seit dem 01.01.2009 werden auch die eigenen vier Wände Teil der geförderteren Altersvorsorge.

Das Eigenheimrentengesetz – Wohn-Riester genannt – bietet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Den geförderten Bau eines eigengenutzten Hauses oder Eigentumswohnung
     
  • Den Kauf einer selbstgenutzten Wohnung oder eines Hauses
     
  • Den Erwerb eines lebenslangen Dauerwohnrechtes

 

Wie funktioniert Wohn-Riester wenn man ein Haus bauen will?

Beispiel 1:

Eheleute Muster sind 38 und 37 Jahre alt. Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder. Der Mann ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und hat Anfang 2009 einen Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen. Es handelt sich hier um einen zertifizierten Darlehensvertrag. Da der Kredit zertifiziert ist, wird die Tilgung des Darlehens staatlich gefördert.

Höhe der staatlichen Zuschüsse für Familienmitglieder

Der Mann zahlt die monatlichen Rückzahlungsraten, die er mit seinem Kreditinstitut vereinbart hat. Zahlt er 4 Prozent eines Vorjahresbruttoeinkommens ( maximal 2.100 Euro),  abzüglich des Zulagenanspruchs, insgesamt als Tilgungsanteil pro Jahr ein, erhält er die volle stattliche Riesterzulage von 154 Euro für sich.

Hat seine Frau auch einen zertifizierten Darlehensvertrag abgeschlossen, erhält auch Sie 154 Euro pro Jahr.

Außerdem bekommen sie noch eine Förderung für die Kinder. Für Kinder die vor dem 01.01.2008 geborenwurden, werden je Kind 185 Euro geleistet, für Kinder die nach dem 01.01.2008 geboren wurden werden 300 Euro je Kind geleistet.

Wenn wir in diesem Beispiel davon ausgehen, das 1 Kind vor 2008 und 1 Kind nach dem 01.01.2008 geboren wurden, erhalten die Eheleute Muster eine staatliche Zulage in Höhe von 793 Euro pro Jahr. Diese Zulage können die Eheleute in vollem Umfang für die Tilgung Ihres Darlehens einsetzen.

Besteuerung des Wohn-Riesters

Beim Wohn-Riester gibt es keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Es wird stattdessen ein fiktives Konto angelegt, das so genannte Wohnförderkonto.

Auf diesem werden die staatlich geförderten Tilgungsleistungen und die darauf gewährten Zulagen erfasst. Wenn ggf. Beträge aus einem Riester-Sparvertrag zum Kauf des Hauses entnommen wurden, werden auch diese Beträge hier erfasst.

Am Ende jeden Jahres wird der Stand des Wohnförderkontos um 2 Prozent erhöht.

Den in das Wohnförderkonto eingestellten Betrag müssen die Eheleute Muster ab Beginn der Auszahlungsphase (also im Rentenalter) versteuern.

Sie haben jedoch eine Auswahlmöglichkeit. Sie können die Besteuerung jährlich oder in einer Summe vornehmen.

Im Falle der jährlichen Besteuerung wird die Summe auf dem Wohnförderkonto gleichmäßig auf die Jahre bis zum 85. Lebensjahr verteilt. Jahr für Jahr werden dann die jährlichen Teilbeträge dem zu versteuernden Einkommen der Eheleute hinzugerechnet.

Wird die einmalige Besteuerung gewählt, sind nur 70 Prozent des Betrages einmalig dem zu versteuernden Einkommen hinzuzurechnen. Ob es zu einer wirklichen Steuerlast kommt, hängt von der individuellen Situation der Eheleute ab.

Fragen und Antworten zum Bereich Wohn-Riester - bitte entstprechend auswählen:

jetzt Beratung anfordern

 

Die Vorteile von Wohn -Riester im Überblick

  • Die Zulagen sind Eigenkapital
     
  • Begünstigt sind auch Besserverdienende
     
  • Kinderzulagen sind auf 300 Euro je Kind (ab 2008 geboren) gestiegen
     
  • Eine Familie mit 2 Kindern erhält somit bis zu 22.700 Euro innerhalb von 25 Jahren

 

 

Impressum

 Hypokontor Hans Dittmer, Vogteistr. 41a, 21079 Hamburg, Telefon: 040-39 87 41 42